[1094] Das Blutgêld, des -es, plur. inus. 1) Dasjenige Geld, welches ein Todtschläger ehedem den Verwandten des Getödteten erlegen mußte, und welches noch häufiger das Wehrgeld genannt wurde. S. dieses Wort. Vermuthlich hat es Amos 5, 12, eben dieselbe Bedeutung. Ich weiß wie ihr die Gerechten drenget, und Blutgeld nehmet, und die Armen im Thor unterdrücket. 2) Geld, worauf eine Blutschuld haftet, durch eine Blutschuld erworbenes Geld. In dieser Bedeutung wird der Lohn, welchen Judas für seinen Verrath erhielt, Matth. 27, 6, ein Blutgeld genannt. In beyden Bedeutungen kommt dieses Wort wenig mehr vor.