[1151] Der Brander, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein mit Feuer fangenden Sachen angefülltes Schiff, welches angezündet, und auf feindliche Schiffe getrieben wird, solche in Brand zu stecken; ein Brandschiff, Franz. Blutot. Daher der Branderhaken, Haken, welche an das Bogspriet und an die Segelstangen eines Branders befestiget werden, damit er sich vermittelst derselben an ein feindliches Schiff anhänge. 2) In der Feuerwerkskunst, ein hohler hölzerner Nagel, welcher mit einem besondern langsamen Brandersatze gefüllet, und in die Feuerkugeln geschlagen wird, selbige damit anzuzünden; der Zünder. So lange diese Röhre noch ungefüllet ist, heißt sie eine Brandröhre; so bald sie aber gefüllet ist, ein Brander, und im Plural bey einigen die Bränder.