[1164]Das Brauhaus, des -ses, plur. die -häuser, ein Haus, welches vornehmlich zum Brauen des Bieres bestimmt ist. Zuweilen auch in weiterer Bedeutung, ein Haus, auf welchem die Braugerechtigkeit haftet; in Thüringen ein Biereigenhof.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1164.