Braugerechtigkeit, die

[1164] Die Braugerêchtigkeit, plur. inus. das Recht Bier zu brauen, welches entweder auf den Personen oder auf den Häusern haftet; das Braurecht. Wer dieses Recht besitzet wird brauberechtigt genannt. An einigen Orten heißt die Braugerechtigkeit das Brauurbar.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1164.
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