[1256] Der Bundestag, des -es, plur. die -e. 1) Der Tag, an welchem sich verbundene Staaten oder Fürsten versammeln. Einen Bundestag ansetzen. 2) Diese Versammlung selbst. Dergleichen Bundestage kommen nicht nur in der Reformations-Geschichte vor, sondern in den Graubünden wird auch eine allgemeine Zusammenkunft aller drey Bünde noch jetzt ein Bundestag genannt.