Bundesverwandt

[1256] Bundesverwandt, adj. et adv. der mit einem andern im Bunde stehet; ein Bundsgenosse, S. dieses Wort. Bundsverwandte Nationen, Raml. In der Schweiz werden diejenigen Staaten bundesverwandte Orte, oder Confoederati genannt, welche mit der ganzen Eidsgenossenschaft, oder doch mit einigen Cantons im Bunde stehen, dergleichen Staaten Graubünden, Genf, Wallis und Neuburg sind, welche auch mitverbündete Orte heißen. Zugewandte Orte oder Socii sind hingegen diejenigen, welche zu dem Staatskörper der Schweiz mit gehören, und auf den allgemeinen Tagesatzungen Sitz und Stimme haben. Dergleichen sind, der Abt von St. Gallen, die Stadt St. Gallen, Mühlhausen, welche aber doch mit einigen Cantons verbündet ist, und Biel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1256.
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