Cardinal, der

[1308] Der Cardināl, des -es, plur. die -näle. 1) In der Römischen Kirche, ein Ehrentitel der vornehmsten Geistlichen nach dem Papste, welche Fürsten der Kirche und geborne Räthe des Papstes genannt werden, und Glieder des heil. Collegii sind. Es sind ihrer jetzt ordentlich siebzig, wovon sechs Bischöfe, funfzig Priester, und vierzehn Diaconi sind, welche denn Cardinal-Bischöfe, Cardinal-Priester, und Cardinal-Diaconi genannt werden. Daher die Cardinals-Würde, der Cardinals-Hut, der rothe scharlachene Hut, der das Ehrenzeichen dieser Würde ist u.s.f. Aus dem mittlern Latein. Cardinalis. S. des du Fresne Glossar. 2) Der Cardinal oder das Cardinǟlchen, heißt auch bey den neuern Schriftstellern des Naturreiches eine Art Finken, welche in China angetroffen wird, und diesen Nahmen von ihrem purpurrothen Kopfe erhalten hat. Der Rücken und die Flügel sind grün, der übrige Leib aber ist gleichfalls roth; Fringilla purpurea, Kl. Auch eine Art Zaunkönige mit röthlicher Platte, Sylvia vertice subrubro, Kl. Motacilla Rubricapilla, L. führet diesen Nahmen. 3) Ein weißer mit gebratenen Pommeranzen angemachter Wein; so wie Bischof ein solcher rother Wein ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1308.
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