[1346] Der Concúrs, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Concursus, eine Zusammenkunft, in den Rechten, die Vereinigung mehrerer Gläubiger, ihre Forderungen von einem Schuldner gerichtlich beyzutreiben. Es wird mit ihm wohl zu einem Concurse kommen. Es sind dieß Mahl viele Concurse ausgebrochen, viele solche Fälle. Einen Concurs machen, von dem gemeinschaftlichen Schuldner, wenn er denselben veranlasset. Daher der Concurs-Prozeß, das in solchen Fällen übliche gerichtliche Verfahren; die Concurs-Masse, das noch übrige Vermögen des gemeinschaftlichen Schuldners.