[1622] Das Dütchen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Nahme verschiedener Münzen am Niederreihne, in Westphalen und den Niederlanden. 1) Einer Münze von achtzehn Pfennigen, oder drey Schillingen, deren sechzehn auf einen Reichstheler gehen; Nieders. Dütjen.[1622] In andern selbst Oberdeutschen Provinzen war ein Dütchen ehedem so viel als ein Doppelgroschen, oder zwey Groschen. 2) Der geringsten Scheidemünze, deren acht auf einen Stüber, 400 aber auf einen Thaler Banco gehen; ein Deut, S. dieses Wort.
Anm. Dütchen ist das Diminut. von Deut, Holländ. Duyt. Frisch glaubt, daß diese Münze von dem Franz. tete, Kopf, ihren Nahmen habe, wegen des darauf geprägten Kopfes, von welchem Umstande auch die Kopfstücke ihren Nahmen bekommen haben.