[1444] Die Demokratīe, (viersylbig,) plur. die -n, (fünfsylbig,) aus dem Griechischen, diejenige Verfassung des gemeinen Wesens, wo sich die höchste Gewalt bey dem Volke, oder allen einzelnen Gliedern ohne Unterschied befindet; ohne Plural. Daher demokrātisch, in dieser Verfassung gegründet; der Demokrāt, des -en, plur. die -en, der diese Verfassung begünstiget, derselben ergeben ist.