[1489] Das Dienstgêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, an einigen Orten dasjenige Geld, welches die Bauern anstatt der zu leistenden Frohndienste an die Grundherrschaft bezahlen. In den Churbraunschweigischen Landen führet auch dasjenige Geld, welches die Juden den geschlossenen adeligen Gerichten für den Schutz entrichten müssen, diesen Nahmen.