Dienstgeld

[135] Dienstgeld, 1) Geld, welches Frohnpflichtige auf den Grund von Verträgen od. eines rechtsbeständigen Herkommen statt zu leistender Dienste od. auch statt schuldiger Naturalleistungen an die Grundherrschaft bezahlen; 2) (Dienstpfennig), so v.w. Miethgeld; 3) Schutzgeld der Juden an einen Gutsherren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 135.
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