[1491] Die Dienstpflicht, plur. inus. 1) Die Verbindlichkeit zu gewissen Diensten aller Art, in welcher Bedeutung aber dieses Wort wenig vorkommt. 2) Die Verbindlichkeit zu Hofdiensten, im Gegensatze der Lehnspflicht, welche eigentlich nur auf Kriegesdienste gerichtet war. 3) An einigen Orten, derjenige Eid, welchen ein Bedienter seinem Herren, und der Unterthan seiner Grundherrschaft ablegen muß, und worin er sich besonders zur treuen Leistung der schuldigen Dienste verpflichtet.