[1501] * Der Dingfrieden, des -s, plur. car. in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, zuweilen noch die Unverletzlichkeit der Gerichtsstellen. Den Dingfrieden brechen. S. 1 Ding.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1501.