Dinggericht, das

[1501] * Das Dinggericht, des -es, plur. die -e, an einigen Orten, ein Dorf- oder Bauerngericht, worin besonders die Rügen angebracht werden. S. Feldgericht. Gericht scheinet in dieser Zusammensetzung bloß eine Erklärung des unbekannt gewordenen Wortes Ding zu seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1501.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: