[1520] 1. Doppeln, verb. reg. act. doppelt nehmen, doppelt machen, verdoppeln.
Sie (die Ewigkeit) ruft die Strafen ganz zusammen,
Und doppelt, ihre grimme Flammen,
Opitz.
In der anständigen Sprechart der Hochdeutschen ist dieses Zeitwort von dem zusammen gesetzten verdoppeln verdränget worden. Es ist daher nur noch hin und wieder im gemeinen Leben üblich. Bey den Schustern heißt doppeln noch mit doppelten Drähten, d.i. mit zwey Drähten, welche gegen einander gezogen werden, nähen. Im Oberdeutschen hingegen ist die Schuhe doppeln, so viel als besohlen. Die Schneider doppeln die Kleider, wenn sie die Wand derselben von außen und innen mit Leinen belegen, und die Kleiber doppeln eine Wand, wenn sie selbige von beyden Seiten auskleiben. Ein Schiff doppeln, demselben eine doppelte Verkleidung geben. So auch die Doppelung. S. Doppelt. Im Dänischen lautet dieses Zeitwort doble, im Böhm. tuplowati, und im Franz. doubler.
Adelung-1793: Doppeln (2)