[1616]Dúrchzwängen, verb. reg. act. Ich zwänge durch, durchgezwängt; durch eine Öffnung zwängen, mit Zwang durch eine Öffnung bringen. Sich durch das Volk durchzwängen. Daher die Durchzwängung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1616.