[1715] Eīnkóchen, verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, durch Kochen vermindert, verdicket werden. Die Brühe ist sehr eingekocht. Den vierten Theil, die Hälfte einkochen lassen. 2) Als ein Activum, einkochen machen, einkochen lassen. Einen Trank bis zur Honigdicke einkochen. Daher die Einkochung in der letzten Bedeutung.