[1644] Das Ehegemahl, des -es, plur. die -e, wie Ehegatte, von beyden Geschlechtern; in welcher Bedeutung es aber veraltet ist. Doch gebraucht man es noch zuweilen, aber mit Bezeichnung der Geschlechter, von vornehmen Personen, der Ehegemahl von dem männlichen, und die Ehegemahlinn von dem weiblichen; obgleich auch hier die kürzern Gemahl und Gemahlinn üblicher sind.