[1644] Der Ēhegenóß, des -ssen, plur. die -ssen, in der anständigern Schreibart, Personen, die mit einander ehelich verbunden sind, von beyden Geschlechtern. Zuweilen wird Ehegenoß nur allein von dem männlichen, Ehegenossin aber von dem weiblichen gebraucht. Auch dieses Wort ist, so wie Ehegatte und Ehegattinn, nur in Beziehung auf die andere verbundene Person üblich. S. Ehegattinn.