Ehegericht, das

[1644] Das Ehegericht, des -es, plur. die -e, ein zur Entscheidung der in Ehesachen vorfallenden Händel niedergesetztes Gericht, dergleichen Gerichte sich an verschiedenen Orten befinden; an andern aber sind sie mit den Consistoriis, den geistlichen und weltlichen Gerichten verbunden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1644.
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