[1653] Der Ehrenfall, des -es, plur. die -fälle, eine vorfallende feyerliche Gelegenheit, und die Obliegenheit, welche selbige erfordert. Besonders in den Lehensrechten, ein feyerlicher Fall, bey welchem die Lehensleute den Glanz des Hofes ihres Lehensherren vermehren müssen.