Ehrenfall

[510] Ehrenfall, 1) Fall, bei welchem gewisse Feierlichkeiten vorgenommen u. beobachtet werden müssen; 2) feierliche Begebenheit, bei welcher die Lehnsleute durch ihr Erscheinen den Glanz des Hofes ihres Lehnsherrn vermehren, z.B. an Wahl-, Krönungs od. Begräbnißtagen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 510.
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