[1654] Der Ehrenpfênnig, des -es, plur. die -e. 1) Eine Münze, welche jemanden zu Ehren gepräget worden, oder welche ihm als ein Denkmahl der Achtung gegeben wird; ein Gnadenpfennig, Gedächtnißmünze u.s.f. 2) Im gemeinen Leben, Geld, welches man beyleget, um sich dessen in Fällen, die der Wohlstand[1654] nothwendig macht, zu bedienen, im Gegensatze des Noth- und Zehrpfenniges; ohne Plural. S. Pfennig.