[1656] Die Ehrentafel, plur. die -n, in einigen Gegenden, z.B. in der Ober-Lausitz, ein Ehrengericht, d.i. ein Gericht, vor welchem die Ehrensachen der Ritterschaft abgethan werden, und in welchem ein Ehren-Marschall den Vorsitz hat. In der Nieder- Lausitz wird es auch die Rittertafel genannt. S. Tafel.