[1656]Der Ehrentag, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben, ein feyerlicher Tag, an welchem jemanden besondere Ehre erwiesen wird; besonders der Hochzeittag. Seinen hochzeitlichen Ehrentag begehen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1656.