Eiche (2), die

[1662] 2. Die Eiche, plur. die -n. 1) Das Abstractum des Verbi eichen, die Handlung des Eichens zu bezeichnen; ohne Plural. Die Eiche vornehmen. Im Nieders. die Wroge. 2) Ein gewisses vorgeschriebenes Maß oder Gewicht eines Ortes oder Landes, und dasjenige Maß oder Gewicht, welches den übrigen zum Muster und zur Vorschrift dienet, S. Eichmaß. Die alte, die neue oder verbesserte Eiche. Ein Mark Nürnberger Silbergewicht jetziger Eiche, thut in Hamburg 15 Loth 12 Pfennige. Vier Bier- oder Methfuder sollen fünf Weinfuder an der Eich machen, in einer Verordnung Kaiser Friedrichs III. In den Mühlen ist die Eiche die vorgeschriebene Höhe des Wassers in dem Mühlgraben, S. Eichpfahl und Eichen, das Verbum. Im Oberdeutschen lautet dieses Wort nur Eich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1662.
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