[1669] 1. Eifern, verb. reg. welches in doppelter Gattung vorkommt. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, Eifer an den Tag legen, Eifer blicken lassen, in allen Bedeutungen des Hauptwortes Eifer. 1) Zürnen, seinen Zorn thätig erweisen; welche größten Theils veraltete Bedeutung nur noch zuweilen gebraucht wird. Eifere nicht über die Gottlosen, Sprichw. 24, 10. Ich habe sehr geeifert über Jerusalem, Zachar. 1, 14. Er hat immer mit mir geeifert, daß ich stets über den Büchern gelegen habe, Weiße. S. auch Ereifern. 2) Seinen Unwillen über das Böse an den Tag legen, jemandes Vorrechte mit ernstlichem Unwillen über ihre Kränkung vertheidigen. Ich habe geeifert um den Herrn, 1 Kön. 19, 10. Denn ich eifere mich schier zu Tode um dein Haus, Ps. 69, 10. Daß er für seinen Gott geeifert, 4 Mos. 25, 13. Mit Unverstand eifern. Für das Gute eifern. 3) Heftigen Unwillen über gekränkte Gerechtsame, besonders über gekränkte Gerechtsame der Liebe blicken lassen, eine Person wegen ungetreuer Liebe in Verdacht haben, und diesen Verdacht mit Unwillen merklich machen. Um sein Weib eifern, 4 Mos. 5, 14. Der Grimm des Mannes eifert und schonet nicht zur Zeit der Rache, Sprichw. 6, 34. Eifere nicht über dein frommes Weib, Sir. 9, 1. Doch diese Bedeutung ist nur noch im Oberdeutschen üblich, wo man mit einer Person eifern sagt; im Hochdeutschen ist dafür eifersüchtig seyn, üblich. 4) Neid blicken lassen; ein im Hochdeutschen gleichfalls ungewöhnlicher Gebrauch. Mit einem Freunde soll man nicht eifern, im Oberdeutschen. 5) Lebhafte Bemühung in einer Sache an den Tag legen. Mit zärtlicher Sorgfalt eiferten sie, wer mehr den frommen Alten erfreuen könnte, Geßn. S. Beeifern. 2. Als ein Activum, welche Gattung doch nur im Oberdeutschen üblich ist, in der letzten Bedeutung des vorigen Neutrius. Etwas eifern, mit Eifer betreiben; im Hochdeutschen beeifern.
Anm. Das Nieders. evern, fressen, beißen, hat noch die erste eigentliche Bedeutung dieses Wortes beybehalten, S. Eifer,[1669] das Beywort. Vermuthlich ist Hrn. Ihre diese Bedeutung unbekannt gewesen, sonst würde er nacheifern nicht von efwen, eben, gleich, ähnlich, hergeleitet haben. S. Nacheifern.
Adelung-1793: Eifern (2)