Eigener, der

[1672] Der Eigener, zusammen gezogen Eigner, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Eignerinn, plur. die -en, der eigenthümliche Besitzer, der Eigenthümer.


Die Arglist und die Stärke,

Bisher vom Raube satt und Eigner fremder Werke,

Dusch;


wo es aber die ganz ungewöhnliche Bedeutung eines unrechtmäßigen, eines gewaltthätigen Besitzers, eines Usurpateurs, zu haben scheinet. Das Schwed. Ägare bedeutet gleichfalls einen Eigenthümer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1672-1673.
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