[1672] Der Eigener, zusammen gezogen Eigner, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Eignerinn, plur. die -en, der eigenthümliche Besitzer, der Eigenthümer.
Die Arglist und die Stärke,
Bisher vom Raube satt und Eigner fremder Werke,
Dusch;
wo es aber die ganz ungewöhnliche Bedeutung eines unrechtmäßigen, eines gewaltthätigen Besitzers, eines Usurpateurs, zu haben scheinet. Das Schwed. Ägare bedeutet gleichfalls einen Eigenthümer.