[1706] Einhalten, verb. irreg. (S. Halten,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Activum, einen Körper in seiner Bewegung aufhalten; welcher Gebrauch doch mehr Oberdeutsch als Hochdeutsch ist. Jemanden im Laufe einhalten. Jemanden auf seiner Reise einhalten. Im Hochdeutschen gebraucht man dafür die R.A. Einhalt thun, in der vorigen gedachten Einschränkung. So auch die Einhaltung. II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Stille halten, eine Zeit lang aufhören, eine Handlung zu verrichten. Im Lesen einhalten, im Lesen absetzen, von Zeit zu Zeit aufhören. Halt ein! fahre nicht fort. Mit der Arbeit, mit den Schlägen, mit dem Schießen u.s.f. einhalten. Mit der Bezahlung einhalten, solche aufschieben. Aber in dieser letztern R.A. ist, 2) mit der Bezahlung einhalten, in manchem Gegenden oft auch das Gegentheil,[1706] nehmlich sich mit der Bezahlung zur gehörigen Zeit einfinden.
Anm. In den gemeinen Mundarten ist in der Bedeutung des Neutrius, für einhalten, innehalten sehr gewöhnlich, S. Inne.