Einhandeln

[1707] Einhandeln, verb. reg. act. 1) Vermittelst eines Handels zu seinem Eigenthume machen. Waaren einhandeln. Was hast du Gutes eingehandelt? S. Erhandeln. 2) Sich arm handeln, über der Handlung verarmen, in den gemeinen Sprecharten. Er hat längst eingehandelt. Haus und Hof einhandeln, bey der Handlung zusetzen. 3) Etwas mit einhandeln, durch Handeln noch mit in einen Kauf einschließen. Daher die Einhandlung in der ersten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1707.
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