[1714] Die Einkindschaft, plur. die -en, ein im Hochdeutschen veraltetes aber im Oberdeutschen noch völlig übliches Wort, diejenige Anordnung zu bezeichnen, durch welche Kinder verschiedener Ehen in der Erbschaft einander gleich gemacht werden; dergleichen Kinder zuweilen auch wohl Einkinder heißen.