[1731]Einrühren, verb. reg. act. 1) Hinein rühren. Mehl einrühren, in die Brühe, in die Butter u.s.f. 2) Unter einander rühren. Ein Pulver mit Rosenwasser einrühren. Eyer einrühren. Eingerührte Eyer, oder ein Eingerührtes.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1731.