[1731] Einrucken, oder Einrücken, verb. reg. welches in gedoppelter Gattung üblich ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, hinein rücken. 1) Langsam in einen Ort ziehen, besonders von Soldaten. In ein Land, in eine Stadt einrücken. Die Truppen sind gestern in das Lager eingerücket. 2) In eines Stelle treten. Nach Caji Tode ist Titius eingerücket, d.i. er hat Caji Stelle, Bedienung u.s.f. bekommen. Gemeiniglich hat es hier den Begriff der Ordnung bey sich, d.i. es setzet voraus, daß Titius bereits die Anwartschaft auf Caji Stelle hatte. 2. Als ein Activum. 1) Hinein rücken, doch nur figürlich. Eine Stelle in einen Brief einrücken, sie demselben einverleiben. Rücke das noch mit ein. 2) Einwärts rücken, doch nur von geschriebenen oder gedruckten Zeilen. Eine Zeile einrücken. So auch die Einrückung in beyden Gattungen. S. Rucken und Rücken.