[1746] Die Einsicht, plur. die -en. 1) Das Hineinsehen in eine Sache, ohne Plural; doch mehr in der figürlichen als eigentlichen Bedeutung, die deutliche Vorstellung des Zusammenhanges einer Sache, und das Vermögen, sich denselben deutlich vorzustellen. Seine Einsicht erstreckt sich nicht so weit. Glaube nicht, daß diese Sache seiner Einsicht entgehen werde. Ein Mann voll tiefer Einsicht, ein einsichtsvoller Mann. Zuweilen wird es auch für Ahndung, Bestrafung für das Einsehen gebraucht, doch mehr im Oberdeutschen als im Hochdeutschen. 2) Die durch mehrmahlige deutliche Vorstellung des Zusammenhanges der Dinge erlangte Erkenntniß, in welcher Bedeutung dieses Wort auch im Plural gebraucht wird. Er hat wenig Einsicht in diese Sache. Ein Mann von vielen Einsichten. Er sucht nichts so ängstlich, als sich und seinen Einsichten Bewunderung zu verschaffen. So weit erstrecken sich deine Einsichten nicht.