[1746]Einsichtig, adj. et adv. Einsicht oder Einsichten habend, im gemeinen Leben. Ein sehr einsichtiger Mann, der viele Einsichten hat, oder auch eine Sache bald einzusehen vermag.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1746.