Einträglich

[1756] Einträglich, -er, -ste, adj. et adv. Gewinn eintragend, von dem vorigen Verbo. Ein einträgliches Gut. Ein einträglicher Dienst. Dieser Handel ist sehr einträglich. Dieses Gewerbe ist mir sehr einträglich. Daher die Einträglichkeit, plur. inus.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1756.
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