[1813] Êngern, verb. reg. act. welches das Iterativum des Zeitwortes engen ist, und eben dieselben so wohl eigentlichen als figürlichen Bedeutungen hat. Wer seines Nächsten Grenze engert, d.i. schmälert, 5 Mos. 27, 17. Im Hochdeutschen ist auch dieses Zeitwort fremd und ungewöhnlich geworden.