Entleiben

[1829] Entleiben, verb. reg. act. des Leides, d.i. des Lebens widerrechtlich berauben, tödten; ein Wort, welches ein gemilderter Ausdruck anstatt des härtern ermorden, umbringen ist. Der Entleibete, der Ermordete. Sich selbst entleiben. Am häufigsten gebraucht man es von der Tödtung seines Gegners in einem Zweykampfe. Jemanden entleiben, ihn in einem Duelle tödten. Daher die Entleibung. S. Ableben und Leib.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1829.
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