[1829] Entleihén, verb. irreg. act. (S. Leihen,) welches mit entlehnen einerley Bedeutung hat, aber im Oberdeutschen am üblichsten ist. Etwas von einem entleihen. Zu seinem (des Weisen) Wesen wird vom Zufall nichts entliehen, Haged. Auf eben die Art kommt intlihan schon bey dem Notker und Tatian vor, die es aber auch für leihen, als ein Darlehn geben, gebrauchen. S. Leihen.