Entnehmen

[1830] Entnêhmen, verb. irreg. act. (S. Nehmen,) welches im Oberdeutschen für wegnehmen, entziehen, üblich ist, aber auch in einigen Hochdeutschen Kanzelleyen gebraucht wird. 1. Eigentlich. Einem etwas entnehmen, es ihm entziehen, benehmen.


Ach Fürst, ich bin verschenkt, und bin mir selbst entnommen,

Hofmannsw.


Auch die Hochdeutschen Kaufleute pflegen ihren Vorschuß auf ihren Freund zu entnehmen, wenn sie solchen Vorschuß auf ihn trassiren. 2. Figürlich. 1) Von etwas befreyen. Jemanden der Gefahr, der Strafe entnehmen. 2) Geld von jemanden entnehmen, es von ihm entlehnen. 3) Abnehmen, verstehen, ersehen, vernehmen. Wie uns daraus zu entnehmen gewesen. In allen diesen Bedeutungen kommt es im Hochdeutschen nur selten vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1830.
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