[1838] Entsündigen, verb. reg. act. in der Sprache der Gottesgelehrten, von der Schuld und Strafe der Sünde befreyen. Entsündige Mich mit Isopen, daß ich rein werde, Ps. 51, 9. Und sollt den Altar entsündigen, wenn du ihn versöhnest, 2 Mos. 29, 36. Wer einen todten Menschen anrühret, der soll sich entsündigen, 4 Mos. 29, 11.
Den irdischen Trieb der Lüsternheit
Entsündigte des Ehstands Schuldigkeit,
Haged.
Daher die Entsündigung.