Entsündigen

[1838] Entsündigen, verb. reg. act. in der Sprache der Gottesgelehrten, von der Schuld und Strafe der Sünde befreyen. Entsündige Mich mit Isopen, daß ich rein werde, Ps. 51, 9. Und sollt den Altar entsündigen, wenn du ihn versöhnest, 2 Mos. 29, 36. Wer – einen todten Menschen anrühret, – der soll sich entsündigen, 4 Mos. 29, 11.


Den irdischen Trieb der Lüsternheit

Entsündigte des Ehstands Schuldigkeit,

Haged.


Daher die Entsündigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1838.
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