Entschlagen

[1833] Entschlagen, verb. irreg. act. (S. Schlagen,) welches nur als ein Reciprocum mit der zweyten Endung der Sache gebraucht wird. Sie wurden ihrer Haft entschlagen, davon befreyet. Sich der Sorgen entschlagen, sich von ihnen befreyen, los machen. Sich der Geschäfte entschlagen, die Geschäfte vermeiden, sich von denselben los machen. Der ungeistlichen Fabeln entschlage dich, 1 Tim. 4, 7. Sich einer Person, einer Gesellschaft entschlagen, sie meiden. Ich will mich seiner ewig entschlagen. S. Schlagen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1833.
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