[1839]Entwässern, verb. reg. act. der wässerigen Theile berauben, besonders wenn es durch Verdunstung in offenen und Destilliren in verschlossenen Gefäßen geschiehet; für das fremde dephlegmiren.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1839.