Entwaffnen

[1838] Entwaffnen, verb. reg. act. der Waffen berauben, die Waffen abnehmen. Die Gefangenen wurden entwaffnet, man nahm ihnen[1838] das Gewehr ab. Die Bürger entwaffnen. Ingleichen figürlich. Seinen Feind durch Wohlthun entwaffnen, ihm durch Wohlthun die Neigung zu schaden benehmen. Daher die Entwaffnung. Entwaffen findet sich in dieser Bedeutung schon in Strykers altem Gedichte bey dem Schilter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1838-1839.
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