Eröffnen

[1928] Eröffnen, verb. reg. act. auf oder offen machen, in der anständigern Schreibart. 1. Eigentlich, für öffnen. Jemanden die Thür eröffnen. Das Fenster, das Haus eröffnen. Ein Schloß mit Gewalt eröffnen. Die Laufgräben eröffnen. Eine Ader eröffnen. Den Brief, ein Testament eröffnen. Die Thür eröffnete sich selbst. Das Bad eröffnete die Schweißlöcher der Haut. Eröffnende Mittel, in der Arzeneykunde, welche durch Verdünnung der Säfte die Verstopfung heben oder hindern. 2. Figürlich. 1) Die Mittel erleichtern, in einen Ort oder in ein Land zu gelangen. Dem Feinde die Stadt, das Land eröffnen. 2) Den freyen Gebrauch einer Sache verstatten; im gemeinen Leben aufthun. Die Weide eröffnen, nachdem sie bis dahin geschlossen oder gesperret war. So auch die Felder, einen Wald eröffnen, wenn sie bisher gehäget worden. 3) Den ersten Anfang einer Sache machen; doch nur in einigen Fällen. Einen Ball mit einem Frauenzimmer eröffnen, den ersten Tanz mit demselben thun. Eine Schule eröffnen, anfangen in derselben zu lehren. 4) Seines Besitzes berauben; in welchem Verstande es nur im Passivo üblich ist, und am häufigsten von Lehen gebraucht wird. Ein eröffnetes Lehen, welches dem Lehenherren anheim gefallen ist. Im Falle das Lehen eröffnet werden sollte. Daß dieses Fürstenthum ihm wirklich eröffnet und angefallen sey, im Oberdeutschen. Im mittlern Lateine wurde aperire auf eben dieselbe Art gebraucht. 5) Bekannt machen, im mittlern Lateine gleichfalls aperire. Der Herr wird seine Missethat eröffnen, Hiob. 20, 27. Da sie wußten, daß er flohe, haben sie mir es nicht eröffnet, 1 Sam. 22, 17. Daß ein Geboth gegeben wäre in allen Ländern, allen Völkern zu eröffnen, daß sie u.s.f. Esth. 3, 14. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur in engerm Verstande von einer mit Zutrauen verbundenen[1928] vertraulichen Bekanntmachung einer Sache. Seinem Freunde sein Geheimniß, sein Anliegen eröffnen. Einem seine Gedanken, sein Vorhaben, seine Meinung eröffnen. Eröffne mir dein Herz, die Empfindungen deines Herzens. Zuweilen aber auch von einer feyerlichen Bekanntmachung. Gestern hat der Gesandte dem Rathe die Vergleichungsvorschläge eröffnet. So auch die Eröffnung.

Anm. In der letzten fünften Bedeutung kommt iroffenen schon bey dem Notker, und aroffenen bey dem Tatian vor. Der erste gebraucht es für offenbaren, revelare.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1928-1929.
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