[1929] Erörtern, verb. reg. act. untersuchen und entscheiden, von dunkeln, streitigen Sachen. Eine Frage, einen Zweifel, eine streitige Sache erörtern. Die Frage ist längst erörtert. Besonders von der gerichtlichen Entscheidung streitiger Sachen, nach vorher gegangener Untersuchung. Grenzirrungen erörtern. So auch die Erörterung.
Anm. Dieses Wort ist ohne Zweifel das Factitivum von dem veralteten Reciproco sich orten, sich endigen. Es stammet von Ort, Ende, Grenze, her, und scheinet eine buchstäbliche Übersetzung der Lateinischen Zeitwörter definire und determinare zu seyn. Ehedem war in diesem Verstande auch das einfache örtern, ingleichen abörtern üblich. S. Ort und Örtern.