[1856] Der Êrbbau, des -es, plur. inus. in dem Bergbaue, der gesetzmäßige Bau eines Erbes, d.i. einer eigenthümlichen Lehn- und Fundgrube, wenn sich derselbe mit einem Stollen abfänget, und zuweilen auch die Grube selbst, welche auf diese Art gebauet wird.