Erblehenware, die

[1865] Die Êrbléhenware, plur. die -n, bey Erbzinsgütern, diejenige Lehenware, welche der Erbe eines Erbzinsgutes bey dem Erbfalle an den Erbzinsherren bezahlet, weil sonst das Erbzinsgut an den Lehenherren zurück fallen würde; zum Unterschiede von der Sterbelehenware und Kauflehenware.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1865.
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